ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
1.1 Die 4RE Investment GmbH (kurz „4RE“) erbringt unter anderem Vertragsleistungen durch den Nachweis und/oder die Vermittlung von Grundstücken, Immobilien und Immobiliengesellschaften. 4RE, die in diesem Zusammenhang auch geschlossene Bieterverfahren koordiniert und durchführt, ist Erlaubnisträger nach §34c GewO. Die Leistungserbringung von 4RE gegenüber Immobiliensuchenden (nachfolgend „Nachweisempfänger“ genannt) erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Nachweisempfängers erkennt 4RE nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Nachweisempfängers Leistungen gegenüber diesem vorbehaltlos ausführen. 4RE ist nicht selbst als Anbieter tätig, sondern bietet lediglich, insbesondere auf den Seiten www.4re-investment.com eine Plattform bzw. Dienstleistungen zum Zwecke des Zusammenführens von Immobilienanbietern und entsprechenden Nachfragern.
§ 2 Angebote
Unsere Angebote basieren auf den uns vom Kunden oder Dritten erteilten Informationen, die wir nach bestem Wissen und Gewissen prüfen. Sie sind unverbindlich und freibleibend. Fehler, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
§ 3 Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Alle Angebote, Unterlagen und Mitteilungen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig. Kommt ein Hauptvertrag aufgrund unbefugter Weitergabe zustande, ist der Kunde provisionspflichtig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 4 Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte
Wir dürfen Dritte beauftragen und ihnen einen Anteil der Provision weitergeben. Auf Anfrage informieren wir über Höhe, Empfänger und Zweck solcher Zahlungen.
§ 5 Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Provision wird fällig, sobald durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein Hauptvertrag über das benannte Objekt zustande kommt. Es genügt, dass unsere Tätigkeit mitursächlich war. Änderungen der Vertragsbedingungen, Abschluss über ein anderes Objekt oder wirtschaftlich identisch erscheinende Geschäfte berühren den Anspruch nicht. Auch Rücktritt, auflösende Bedingungen oder nachträgliche Unwirksamkeit des Hauptvertrags mindern den Anspruch nicht, soweit diese nicht durch unser Verschulden verursacht wurden.
§ 6 Kongruenz
Die Provision entsteht ebenfalls bei wirtschaftlich gleichwertigem Erwerb, z. B. Kauf statt Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt des Objekts, Erbbaurecht statt Kauf oder Tausch.
§ 7 Fälligkeit
Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Erfolgt der Hauptvertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich über wesentliche Inhalte zu informieren und eine Kopie des Vertrags zur Verfügung zu stellen.
§ 8 Provisionssätze
Sofern im jeweiligen Angebot nicht anders vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart, ist vom Abnehmer an uns folgende Provision zu zahlen.
Die folgenden Provisionssätze verstehen sich zzgl. USt., sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Zahlungspflicht entsteht auch, wenn (i) der Hauptvertrag mit verbundenen Gesellschaften oder Ersatzstrukturen geschlossen wird, (ii) eine eigens gegründete Gesellschaft als Erwerber oder Vertragspartner auftritt, oder (iii) wirtschaftlich gleichwertige oder identische Gestaltungen gewählt werden.
§ 8.1 Kauf – Unternehmer (§ 14 BGB)
• Bis einschließlich 5 Mio. €: 5 %
• Über 5 Mio. € bis einschließlich 15 Mio. €: 4 %
• Über 15 Mio. € bis einschließlich 25 Mio. €: 3 %
• Über 25 Mio. €: 2,5 %
§ 8.2 Kauf – Verbraucher (§13 BGB)
• Bis einschließlich 5 Mio. €: 5,95% inklusive USt.
• Über 5 Mio. € bis einschließlich 15 Mio. €: 4,76% inklusive USt.
• Über 15 Mio. € bis einschließlich 25 Mio. €: 3,57% inklusive USt.
• Über 25 Mio. €: 2,98% inklusive USt.
§ 8.3 Kauf – Wohnung / Einfamilienhaus – Verbraucher (§ 656 a BGB)
Abweichend von § 8.2 gilt für den Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern: Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57 % inkl. USt. Wird 4RE für beide Vertragsparteien provisionspflichtig tätig, gilt der Halbteilungsgrundsatz nach § 656c BGB; die Provision ist in diesem Fall für beide Parteien gleich hoch. Gewährte Nachlässe oder Erlasse werden bei beiden Vertragsparteien entsprechend berücksichtigt.
§ 8.4 Erbbaurecht
• Bis einschließlich 5 Mio. €: 6 %
• Über 5 Mio. € bis einschließlich 25 Mio. €: 5 %
• Über 25 Mio. €: 4 %
§ 8.5 Übertragung von Gesellschaftsrechten (Share Deal)
• Bis einschließlich 5 Mio. €: 6 %
• Über 5 Mio. € bis einschließlich 25 Mio. €: 5 %
• Über 25 Mio. €: 4 %
§ 8.6 Projektierung
Bei vertraglichen Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks, insbesondere Bau-, Generalübernehmer-, Generalunternehmer-, Architektur- oder vergleichbaren Leistungen, wird deren wirtschaftlicher Wert zum Kaufpreis bzw. Vertragswert hinzugerechnet. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Leistungen im Hauptvertrag oder in separaten Verträgen mit Dritten vereinbart werden.
§ 8.7 An- und Vorkaufsrechte
• Provision: 1 % des ermittelten Wertes (inkl. sämtlicher Nebenleistungen).
§ 8.8 Vermietung und Verpachtung
• Bruttomonatsmiete = Kaltmiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlung, ohne Ust.
• Laufzeit < 10 Jahre: 2,5 Bruttomonatsmieten
• Laufzeit ≥ 10 Jahre: 3 Bruttomonatsmieten
• Optionen oder Vormietvereinbarungen erhöhen die Provision um 1 Bruttomonatsmiete
• Bei Staffelmiete ist der Durchschnitt über die Laufzeit maßgeblich.
§ 8.9 Ladenflächen / Einzelhandel
• Nettomonatsmiete = Kaltmiete ohne Nebenkosten, ohne USt.
• Provision: 3,6 Nettomonatsmieten, unabhängig von der Laufzeit
• Optionen / Vormietrechte erhöhen die Provision um jew. 1 Nettomonatsmiete
• Abstands- oder Ablösezahlungen an Dritte erhöhen die Provision um 5 %
§ 9 Tätigwerden für Dritte
Wir dürfen auch für die Gegenpartei des Hauptvertrags entgeltlich oder unentgeltlich tätig werden.
§ 10 Haftung
Unsere Haftung ist auf die fällige Provision beschränkt. Ausgenommen sind Schäden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wesentliche Vertragspflichten. Keine Haftung für Cyber-Angriffe bei angemessener technischer Absicherung. Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Berichte, Arbeitsergebnisse oder sonstige Leistungen dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden; wir können unsere Zustimmung an die Bedingung knüpfen, dass die dritte Partei die mit dem Kunden vereinbarte Haftungsbeschränkung bestätigt.
§ 11 Veröffentlichung und Kommunikation
Der Kunde stimmt zu, dass wir ihn per E-Mail kontaktieren und die Geschäftsbeziehung als Referenz nutzen dürfen. Presseerklärungen dürfen wir eigenständig oder im Zusammenhang mit der Transaktion veröffentlichen.
§ 12 Werbung und Einwilligung
Werbung per E-Mail, Telefon oder Post ist zulässig. Widerruf jederzeit ohne Angaben von Gründen an info@4re-investment.de möglich.
§ 13 Datenschutz
Gemäß aktueller Datenschutzerklärung: www.4re-investment.de/datenschutzerklärung
§ 14 Energieausweis
Der Kunde übergibt spätestens zum Vermarktungsbeginn eine Kopie des gültigen Energieausweises. Für fehlende oder fehlerhafte Angaben stellt der Kunde uns schadlos.
§ 15 Streitbeilegung (VSBG)
Wir sind nicht zur alternativen Streitbeilegung verpflichtet.
§ 16 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, gilt der Gerichtsstand München als vereinbart.
§ 17 Teilunwirksamkeit
Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gesetzliche Bestimmungen treten an deren Stelle.
§ 18 Bestechung / Korruption
Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die gegen Antikorruptionsgesetze verstoßen. Bei Verstoß können wir die Geschäftsbeziehung beenden.
§ 19 Sanktionen / Geldwäsche / Terrorismusprävention
Der Kunde sichert die Einhaltung aller anwendbaren Sanktions- und Geldwäschevorschriften zu. Bei Verstößen sind wir zur fristlosen Kündigung und Ablehnung von Angeboten berechtigt.
Stand: 2026